Alles rund um das Thema Filme, Serien und Spiele im Netz
Es ist ja schon immer verführerisch und reizvoll gewesen, Kinofilme vor dem offiziellen
Kinostart oder vor dem DVD-Erscheinungstermin außerhalb der Kinos zu sehen. Aber
Filesharing (file = „Datei“, sharing = „teilend, gemeinsame Nutzung“) ist out. Das
ständige Risiko erwischt zu werden, die Angst vor den Ermittlern und hohen Strafen
– Schnee von gestern. Die Zeiten der zahlreichen Tauschbörsen im Netz sind mehr denn
je vorbei. Heute spricht man dagegen unter ehemaligen Usern dieser Tauschbörsen wenn
es um aktuelle Kinofilme und TV-Serien geht v.a. von einer Seite: kino.to. Auf dieser
Website kann man sich kostenlos und oftmals in guter Qualität aktuelle Serienhits
und Kinofilme ansehen. Das Risiko, erwischt und bestraft zu werden, ist auf kino.to
wesentlich geringer, aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Der Grund ist einfach und
lässt sich mit einem kleinen Wörtchen erklären – „Stream“ (bzw. „Streaming“). Ein
Stream ist allgemein ein Datenstrom, also eine kontinuierliche Übertragung von Daten.
Der entscheidende Punkt: Im Gegensatz zu den früheren Peer-to-Peer-Netzwerken der
Tauschbörsen ist das Empfangen eines Streams in Deutschland legal, da der Benutzer
beim bloßen Anschauen des Datenstroms die empfangenen Daten nicht auf seiner Festplatte
speichert. Nichts desto trotz sollte sich jeder User von kino.to darüber im Klaren
sein, dass der gestreamte Inhalt nicht auf legale Weise erkauft wurde. Oftmals sind
die angebotenen Kinofilme illegale Mitschnitte von Filmvorführungen im Kino. Aus
diesem Grund sind die Ermittler den Betreibern solcher Seiten und v.a. den Anbietern
solcher Streams auf der Spur. Denn das Anbieten dieser nicht gesetzeskonformen
Daten ist hierzulande strafbar. Über die Legalität der eigentlichen Seite kino.to
wird auch in Expertenkreisen viel diskutiert. Das Problem: Laut Angaben der Betreiber
von kino.to bieten sie selber keine verbotenen Daten an, sondern verlinken nur die
entsprechenden Angebote. Da die Betreiber der Seite und die Anbieter der Streams
ihre Server aber im Ausland stehen – derzeit befinden sich die Server von kino.to
in Russland – ist die strafrechtliche Verfolgung und die Verfolgung der digitalen
Spuren sehr schwierig und für die Ermittler nur schwer zu realisieren. Auch die bloße
Internetadresse kino.to sollte jeden Besucher der Seite zu bedenken geben. Die Endung
.to steht für den kleinen Inselstaat Tonga. Eine Erklärung für diese Top-Level-Domain
ist nach der dargestellten rechtlichen Lage wohl überflüssig. Trotz des Wissens,
dass das kostenlose Anschauen von Kinofilmen eigentlich nicht legal sein kann, besuchen
monatlich ca. vier Millionen Menschen die Internetpräsenz von kino.to. Zu bedenken
sollte die Tatsache, dass sich kino.to im Juli 2009 unter den 50 meistbesuchten Internetseiten
in Deutschland befand. Gründe hierfür dürften vor allem in den hohen DVD- und Kinopreisen
liegen. Letztendlich muss jede Internetuser selbst entscheiden, ob er sich Filmmaterial
auf kino.to ansieht. Die Legalität der ganzen Seite wird jedenfalls auch in den kommenden
Monaten weiter diskutiert werden …