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Es ist ja schon immer verführerisch und reizvoll gewesen, Kinofilme vor dem offiziellen Kinostart oder vor dem DVD-Erscheinungstermin außerhalb der Kinos zu sehen. Aber Filesharing (file = „Datei“, sharing = „teilend, gemeinsame Nutzung“) ist out. Das ständige Risiko erwischt zu werden, die Angst vor den Ermittlern und hohen Strafen – Schnee von gestern. Die Zeiten der zahlreichen Tauschbörsen im Netz sind mehr denn je vorbei. Heute spricht man dagegen unter ehemaligen Usern dieser Tauschbörsen wenn es um aktuelle Kinofilme und TV-Serien geht v.a. von einer Seite: kino.to. Auf dieser Website kann man sich kostenlos und oftmals in guter Qualität aktuelle Serienhits und Kinofilme ansehen. Das Risiko, erwischt und bestraft zu werden, ist auf kino.to wesentlich geringer, aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Der Grund ist einfach und lässt sich mit einem kleinen Wörtchen erklären – „Stream“ (bzw. „Streaming“). Ein Stream ist allgemein ein Datenstrom, also eine kontinuierliche Übertragung von Daten. Der entscheidende Punkt: Im Gegensatz zu den früheren Peer-to-Peer-Netzwerken der Tauschbörsen ist das Empfangen eines Streams in Deutschland legal, da der Benutzer beim bloßen Anschauen des Datenstroms die empfangenen Daten nicht auf seiner Festplatte speichert. Nichts desto trotz sollte sich jeder User von kino.to darüber im Klaren sein, dass der gestreamte Inhalt nicht auf legale Weise erkauft wurde. Oftmals sind die angebotenen Kinofilme illegale Mitschnitte von Filmvorführungen im Kino. Aus diesem Grund sind die Ermittler den Betreibern solcher Seiten und v.a. den Anbietern solcher Streams auf der Spur. Denn das Anbieten dieser nicht gesetzeskonformen  

Daten ist hierzulande strafbar. Über die Legalität der eigentlichen Seite kino.to wird auch in Expertenkreisen viel diskutiert. Das Problem: Laut Angaben der Betreiber von kino.to bieten sie selber keine verbotenen Daten an, sondern verlinken nur die entsprechenden Angebote. Da die Betreiber der Seite und die Anbieter der Streams ihre Server aber im Ausland stehen – derzeit befinden sich die Server von kino.to in Russland – ist die strafrechtliche Verfolgung und die Verfolgung der digitalen Spuren sehr schwierig und für die Ermittler nur schwer zu realisieren. Auch die bloße Internetadresse kino.to sollte jeden Besucher der Seite zu bedenken geben. Die Endung .to steht für den kleinen Inselstaat Tonga. Eine Erklärung für diese Top-Level-Domain ist nach der dargestellten rechtlichen Lage wohl überflüssig. Trotz des Wissens, dass das kostenlose Anschauen von Kinofilmen eigentlich nicht legal sein kann, besuchen monatlich ca. vier Millionen Menschen die Internetpräsenz von kino.to. Zu bedenken sollte die Tatsache, dass sich kino.to im Juli 2009 unter den 50 meistbesuchten Internetseiten in Deutschland befand. Gründe hierfür dürften vor allem in den hohen DVD- und Kinopreisen liegen. Letztendlich muss jede Internetuser selbst entscheiden, ob er sich Filmmaterial auf kino.to ansieht. Die Legalität der ganzen Seite wird jedenfalls auch in den kommenden Monaten weiter diskutiert werden …

Kino.to